Für Einkauf und Produktmanagement
Häufige Fragen von Einkäufern
Zehn Fragen, die vor einer ersten Bestellung regelmäßig gestellt werden — beantwortet mit den Werten, die wir belegen können. Wenn eine Angabe fehlt, sagen wir das.
Wie hoch ist die Mindestbestellmenge (MOQ) bei Slow Mond?
Die Mindestbestellmenge beträgt 300 Stück pro Artikelnummer für Eigenmarken-Aufträge auf Basis bestehender Werkzeuge. Für ODM-Anpassungen an einem vorhandenen Werkzeug beginnen wir bei 500 Stück, für eine vollständige Neuentwicklung mit eigenem Werkzeug bei 1.000 Stück. Bei mehreren Artikelnummern kann die Menge aufgeteilt werden, solange jede einzelne Nummer ihre eigene Schwelle erreicht.
Wie lange dauert die Produktion nach Auftragserteilung?
Die Serienfertigung dauert 25–35 Tage ab Musterfreigabe und Eingang der Anzahlung. Katalogaufträge ohne Anpassung liegen bei 15–25 Tagen, ODM-Anpassungen bei 25–35 Tagen, Neuentwicklungen mit eigenem Werkzeug bei 45–70 Tagen. Bei Sonderverpackungen laufen Verpackungsproduktion und Gerätefertigung parallel. Die Frist beginnt mit dem Zahlungseingang, nicht mit dem Auftragsdatum.
Welche Konformitätsunterlagen erhalte ich für den EU-Import?
Jeder Lieferung liegen CE-Konformitätserklärung, RoHS-Zertifikat, FDA-Materialkonformität nach 21 CFR 177.2600, MSDS, Handelsrechnung, Packliste und Ursprungszeugnis bei. Die Produkte sind nach EMC-Richtlinie 2014/30/EU, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, RoHS 2011/65/EU und RoHS 2015/863/EU bewertet. Für Luftfracht kommen UN 38.3 und IEC 62133 für die Akkus hinzu. Marktspezifische Dokumente stellen wir auf Anfrage zusammen.
Wer ist nach der GPSR die verantwortliche Person?
Nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, seit Dezember 2024 anwendbar) muss für jedes Produkt eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person benannt sein. Im B2B-Modell sind Sie als Importeur in der Regel selbst diese verantwortliche Person — die Pflicht liegt beim Inverkehrbringer innerhalb der Union, nicht beim Hersteller außerhalb der EU. Wir stellen Ihnen die dafür nötige technische Dokumentation, Risikobewertung und Herstellerangaben zur Verfügung, damit Sie diese Rolle ausfüllen können.
Welche Registrierungspflichten treffen mich als Importeur?
Die Registrierungspflichten liegen beim Importeur. Das betrifft ElektroG (WEEE-Registrierungsnummer für Elektrogeräte), das Batteriegesetz (BattG) für die verbauten Lithium-Zellen und das Verpackungsgesetz (VerpackG) mit der Registrierung im LUCID-Verzeichnis. Wir liefern die dafür erforderlichen Angaben zu Geräteart, Akkutyp und Verpackungsmaterial. Die Registrierung selbst nehmen Sie in Deutschland vor.
Kann ich Muster vor einer Serienbestellung erhalten?
Ja, und wir empfehlen es ausdrücklich. Katalogmuster versenden wir in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen, Muster mit eigener Farb- oder Logogestaltung benötigen 7–15 Werktage. Die Musterkosten rechnen wir bei einer anschließenden Serienbestellung an. Vor der Serienfreigabe erhalten Sie ein verbindliches Golden-Sample.
Welche Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten?
Standard sind 30 % Anzahlung nach Auftragsbestätigung und 70 % Restzahlung vor Versand, abgewickelt per T/T. Der Versand erfolgt FOB Shenzhen oder Guangzhou; CIF und DDP sind auf Anfrage möglich. Seefracht nach Europa dauert 28–35 Tage, Luftfracht 3–7 Tage. Alle Sendungen gehen in neutralen Umkartons mit neutraler Warenbezeichnung in den Zollpapieren.
Wie wird die Qualität gesichert?
Jede Charge durchläuft vier Prüfstufen: IQC (Wareneingang), IPQC (Fertigung), FQC (Endprüfung), OQC (Ausgangsprüfung). Die Endkontrolle erfolgt zu 100 %, nicht als Stichprobe. Die Ausgangsausschussquote liegt unter 0,1 %. Die Wasserdichtigkeit wird nach IEC 60529 §14.2.5 an jeder Produktionscharge geprüft. Eine Vorabprüfung durch Dritte (SGS, Bureau Veritas, QIMA) ist jederzeit willkommen.
Gibt es Gebietsschutz oder Exklusivität?
Für Entwicklungen mit eigenem, von Ihnen finanziertem Werkzeug bieten wir gebietsbezogene Exklusivitätsvereinbarungen. Bei Eigenmarkenaufträgen auf bestehenden Basisartikeln ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung sowie Marktexklusivität innerhalb Ihres definierten Gebiets ab einem festgelegten Jahresvolumen möglich. Die konkreten Konditionen stimmen wir individuell ab. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung ist für das Erstgespräch nicht erforderlich.
Können Verpackung, Etiketten und Beipackzettel auf Deutsch geliefert werden?
Ja. Wir liefern deutschsprachige Beipackzettel, Garantiekarten, Ladehinweise und QR-Code-Beileger. Pro Artikelnummer sind bis zu acht Sprachversionen möglich, sodass Sie DACH- und weitere EU-Märkte aus einer Fertigung bedienen können. Auch die Gestaltung eigener Verpackungen und Etiketten nach Ihren Vorgaben gehört zum Standardumfang.
Fragen, die wir nicht pauschal beantworten können
Stückpreise. Der Preis ergibt sich aus Artikelnummer, Menge, Verpackung und Ausstattung. Eine Pauschalangabe wäre irreführend; Sie erhalten stattdessen eine aufgeschlüsselte Kalkulation innerhalb von 24 Stunden.
Garantierte Wiederholkaufquote. Eine belastbare Wiederkaufquote über alle Abnehmer hinweg führen wir nicht und nennen deshalb auch keine. Belegbar ist der Fall eines deutschen Distributors, der sechs Katalogartikel im Quartalsrhythmus bezieht und dessen Lieferzeit von 28 Tagen über zwölf aufeinanderfolgende Bestellungen gehalten wurde.
Rechtliche Beratung. Wir liefern die Angaben, die Sie für Ihre Registrierungen benötigen, und erklären, welche Unterlagen wofür gebraucht werden. Eine Rechtsberatung zur Auslegung Ihrer Pflichten ersetzen wir nicht.
Frage nicht dabei?
Schreiben Sie uns die Frage direkt. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden — auch dann, wenn die Antwort lautet, dass ein Wert nicht bestätigt werden kann.