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Glossar der B2B-Begriffe: Chargenrückverfolgung, Liefertreue, Rückstellmuster
Dieselben Begriffe bedeuten in Angebot, Zollpapier und Werkvertrag nicht immer dasselbe. Dieses Glossar erklärt vierzig Begriffe in der Bedeutung, in der sie im Geschäft mit Intim-Wellness-Geräten tatsächlich verwendet werden — knapp, überprüfbar und ohne Marketingwortschatz. Wo ein Begriff rechtlich definiert ist, steht die Fundstelle dabei.
Kurzantwort
Welche vier Begriffe entscheiden über eine Bestellung? MOQ (Mindestmenge je Artikelnummer), Vorlaufzeit (bis zur Musterfreigabe), Incoterms (wer Kosten und Gefahr trägt) und OQC (die Prüfung vor dem Versand). Wer diese vier im Angebot eindeutig definiert hat, hat die Mehrzahl der späteren Streitpunkte bereits geklärt.
- MOQ Mindestmenge
- Incoterms Kostenübergang
- OQC Prüfung vor Versand
- Zollwert Abgabenbasis
Beschaffung & Auftrag
- Artikelnummer (SKU)
- Die eindeutige Kennung eines Modells. Sie ist die Bezugseinheit für Zertifikate, Angebote und Reklamationen — ein Zertifikat belegt nur die Nummer, die darauf steht.
- MOQ (Minimum Order Quantity)
- Mindestbestellmenge je Artikelnummer und Auftragsart. Sie folgt aus Rüst- und Materialkosten, nicht aus Verhandlungsgeschick; bei Eigenmarken liegt sie typischerweise bei 300 Stück.
- ODM (Original Design Manufacturer)
- Der Hersteller entwickelt das Produkt, der Käufer lässt es unter eigener Marke fertigen — mit Anpassungen an Bauteilen oder Gehäuse, aber ohne eigenes Werkzeug.
- OEM (Original Equipment Manufacturer)
- Fertigung nach Vorgabe des Käufers. Im Sprachgebrauch der Branche oft gleichbedeutend mit Eigenmarke gebraucht; genau genommen liegt der Unterschied in der Urheberschaft des Designs.
- Private Label
- Eigenmarke des Händlers, die von einem Hersteller gefertigt wird. Im Unterschied zum OEM trägt der Händler die Marken- und Vertriebsverantwortung von Anfang an.
- White Label
- Ein neutral gefertigtes Produkt, das mehrere Händler unter jeweils eigener Marke vertreiben. Günstiger und schneller als eine eigene Entwicklung, aber ohne Exklusivität.
- Gebietsschutz
- Vertragliche Zusage, ein Modell in einem bestimmten Markt nicht an Wettbewerber zu liefern. Nur wirksam, wenn Markt, Dauer und Modell einzeln benannt sind.
- NDA (Non-Disclosure Agreement)
- Vertraulichkeitsvereinbarung. Im Beschaffungsprozess sinnvoll, sobald eigene Designs, Sortimentspläne oder Absatzzahlen offengelegt werden.
- Golden Sample
- Das freigegebene Referenzmuster. Alle späteren Chargen werden dagegen geprüft; ohne schriftlich fixiertes Golden Sample gibt es keinen Maßstab für eine Reklamation.
- Vorlaufzeit (Lead Time)
- Zeit von der Bestellung bis zur Lieferung. Sie zerfällt in Muster-, Fertigungs- und Transportzeit — wer nur die Fertigungszeit vergleicht, vergleicht den falschen Wert.
Qualität & Prüfung
- IQC (Incoming Quality Control)
- Wareneingangsprüfung der zugelieferten Teile und Rohstoffe. Erste der vier Prüfstufen; Fehler, die hier durchgehen, vervielfachen sich in der Serie.
- IPQC (In-Process Quality Control)
- Prüfung während der Fertigung, an definierten Stationen der Linie. Sie erkennt systematische Abweichungen, bevor eine ganze Charge betroffen ist.
- FQC (Final Quality Control)
- Prüfung des fertigen Produkts vor der Verpackung, meist als Stichprobe nach einem festgelegten Prüfplan.
- OQC (Outgoing Quality Control)
- Prüfung vor dem Versand an den Kunden. Bei einer 100-%-Endkontrolle wird jedes einzelne Gerät geprüft, nicht nur eine Stichprobe.
- AQL (Acceptable Quality Limit)
- Annehmbare Qualitätsgrenzlage bei der Stichprobenprüfung: die Fehlerzahl, bis zu der eine Charge noch durchgeht. Ohne Angabe der AQL ist eine Stichprobenprüfung nicht bewertbar.
- Chargenkennung
- Rückverfolgbare Kennzeichnung einer Produktionseinheit. Sie erlaubt, bei einer Rückmeldung die betroffene Lieferung genau zu bestimmen — nach der GPSR mehr als eine Formalie.
- Defektrate
- Anteil fehlerhafter Einheiten einer Charge. Aussagekräftig nur mit Bezugsgröße: Prüfumfang, Prüfkriterien und Zeitpunkt der Messung.
- ISO 9001
- Internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme. Sie zertifiziert den Prozess, nicht das einzelne Produkt — ein häufiger Irrtum in der Beschaffung.
- IPX5
- Schutzart gegen Strahlwasser nach IEC 60529. „X" bedeutet: nicht gegen Staub geprüft. IPX5 heißt damit nicht „wasserdicht", sondern strapazierfähig gegen Strahlwasser.
- UN 38.3
- Prüfreihe für den sicheren Transport von Lithium-Zellen und -Batterien. Für Luftfracht zwingend; ohne Prüfsummenbericht wird die Ware nicht verladen.
Material & Konformität
- Platin-Silikon
- Additionsvernetztes Silikon. Nicht porös, geruchsneutral, hitzebeständig, ohne Weichmacher — deshalb der Standard für körperberührende Flächen.
- TPE (Thermoplastisches Elastomer)
- Weicher, kostengünstiger Werkstoff mit gummiähnlichem Griff. Poröser als Silikon, meist weichmacherhaltig und früher alternd.
- ABS
- Harter, formstabiler Kunststoff für Gehäuse, Schalterringe und Ladepunkte. Kein Material für körperberührende Flächen.
- Phthalate
- Weichmacher, die unter RoHS und REACH beschränkt sind. Phthalatfreiheit ist ein Prüfergebnis, keine Werkstoffeigenschaft — sie muss berichtet werden.
- CE-Kennzeichnung
- Die Erklärung des Herstellers, dass ein Produkt die für es geltenden EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften erfüllt. Kein Prüfsiegel einer Behörde.
- RoHS
- Richtlinie 2011/65/EU mit Änderung (EU) 2015/863 zur Beschränkung bestimmter Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
- REACH
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung und Bewertung chemischer Stoffe, mit Auskunftspflicht für besonders besorgniserregende Stoffe über 0,1 %.
- GPSR
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie verlangt für viele Produktgruppen eine verantwortliche Person in der EU.
- MSDS (Sicherheitsdatenblatt)
- Dokument mit Angaben zu Zusammensetzung, Handhabung und Transport. Für Akkus und Elektronik relevant, nicht für das Silikon selbst.
- Konformitätserklärung
- Schriftliche Erklärung des Herstellers über die Erfüllung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Sie ist die rechtliche Grundlage der CE-Kennzeichnung — nicht das Prüfzertifikat.
Zoll, Logistik & Register
- EORI-Nummer
- Registriernummer für Wirtschaftsbeteiligte im Zollverfahren der EU. Ohne EORI ist keine Zollanmeldung möglich.
- Incoterms
- Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer, die Kosten- und Gefahrenübergang regeln (z. B. FOB, DAP, DDP). Maßgeblich ist die im Vertrag genannte Fassung.
- Zollwert
- Grundlage für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, meist gebildet aus dem Transaktionswert zuzüglich bestimmter Kosten bis zum Verbringungsort.
- Einfuhrumsatzsteuer
- Umsatzsteuer auf eingeführte Ware. Für zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen ein Durchlaufposten, kein Kostenfaktor.
- Warennummer (HS-Code)
- Zolltarifliche Nummer, die über den Zollsatz entscheidet. Eine falsche Einreihung ist teurer als eine falsche Kalkulation.
- Ursprungszeugnis
- Nachweis des Herstellungslandes, Grundlage für Präferenzbehandlung und Herkunftsangaben.
- ElektroG
- Deutsches Gesetz über Elektro- und Elektronikgeräte: Registrierungs- und Rücknahmepflichten für den Inverkehrbringer.
- BattG
- Batteriegesetz: Registrierung und Rücknahme für Batterien und Akkus, die in Verkehr gebracht werden.
- VerpackG / LUCID
- Verpackungsgesetz und das Register LUCID der Zentralen Stelle: Registrierung vor dem ersten Inverkehrbringen verpackter Ware.
- Landed Cost
- Gesamtkosten bis zum eigenen Lager: Ware, Transport, Versicherung, Abgaben und Handling. Erst dieser Wert ist mit dem Verkaufspreis vergleichbar — nicht der Warenwert allein.
Vom Begriff zur Entscheidung
Die Begriffe dieses Glossars stehen so auch im Angebot — nachprüfbar an den neun Artikelnummern mit ihren technischen Daten. Wie die Prüfwerte entstehen, zeigt die Technologie; die Konditionen nennt der Großhandel.
Gesammelt nach Themenbereichen: Beschaffung — MOQ, Muster und Auftrag · Qualität — AQL, IQC und OQC · Logistik — Zollwert, Incoterms und Register.
Jeder Begriff hat einen Beitrag, in dem er angewendet wird: AQL im Stichprobenplan für den Wareneingang, IQC bis OQC in der Endkontrolle Schritt für Schritt, Zollwert in der Berechnung des Einfuhrpreises, Warennummer bei der falsch angegebenen Zolltarifnummer, Golden Sample im 8D-Report bei Reklamationen, Werkzeugkosten in der Amortisation des eigenen Werkzeugs.
Weiter
Zur Vertiefung: Konformität & Dokumente, Import nach DACH, MOQ & Lieferzeit und der Materialvergleich. Für die Frage hinter den Begriffen: die Einkäufer-FAQ und der Blog für Einkauf.
Quellen und Belege
- Rechtlich definierte Begriffe sind mit ihrer Fundstelle angegeben: Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) mit Änderung (EU) 2015/863, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR), Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Unionszollkodex).
- IEC 60529 — Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code).
- ISO 9001 — Qualitätsmanagementsysteme; UN Manual of Tests and Criteria, Abschnitt 38.3.
- Incoterms-Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC).
- Zur Begriffsklärung der Handelsklauseln: Wikipedia-Eintrag „Incoterms".
- Zur Beschaffungssystematik: [Van Weele, 2018] Arjan J. van Weele: Purchasing and Supply Chain Management, Cengage Learning.
Hinweis: Dieses Glossar beschreibt den branchenüblichen Sprachgebrauch; verbindlich bleibt die Definition im jeweiligen Vertrag oder Gesetz. Buchzitate erscheinen als [Autor, Jahr].
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